Silvester-Feuerwerksverbot in Oker
Den Jahreswechsel feiert man auf der ganzen Welt mit lautem Knallen und einer farbenfrohen Feuerwerkshow. Beim Jahreswechsel 2006/2007 kam es in der Goslarer Altstadt zu einem verheerenden Großfeuer durch einen Feuerwerkskörper. Anlass genug für die Stadt Goslar, um ein Abbrennverbot für die gesamte Altstadt zu erlassen. Die Stadt Goslar weist in dem Zuge aber auch daraufhin, dass nach §23, Absatz 1, Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz generell in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern das Abbrennen jeglicher Pyrotechnik verboten ist. Damit sind auch Bereiche in den Ortsteilen wie Oker betroffen.
Link zum Gesetzestext...
Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden?
Feuerwerk der Kategorie 2 (Raketen, Knallkörper,..) darf nach Sprengstoffverordnung nur am 31. Dezember, sowie 01. Januar ohne Erlaubnis und ausschließlich durch volljährige Personen abgebrannt werden.
Was bedeutet unmittelbare Nähe?
Bei Feuerwerkskörpern wie Raketen spricht man vom größten Schutzabstand. In einer früheren Fassung der Sprengstoffverordnung wurde dieser Wert mit 200m definiert. Dies entspricht in etwa der maximalen Steighöhe von Feuerwerksraketen, die an Silvester durch Privatpersonen abgebrannt werden. Sollte diese nach dem Start abdrehen oder vor dem Start umfallen dürfen entsprechend der maximalen Steighöhe keine in der Verordnung genannten Gebäude durch den Feuerwerkskörper erreicht werden. Daher empfehlen wir Ihnen einen Mindestabstand von 200m oder der angegebenen Steighöhe ihrer Raketen plus 100% Reserve.
Beispiel:
Sie haben eine Feuerwerksbatterie, die eine Schusshöhe von 25m hat. 25m Höhe plus 25m Reserve macht einen Abstand von 50m zu den Gebäuden.
Sie haben eine Feuerwerksrakete, die eine Schusshöhe von 65m hat. 65m Steighöhe plus 65m Reserve macht einen Abstand von 130m zu den Gebäuden.
Wo dürfen in Oker keine Feuerwerke (Kategorie 2) abgebrannt werden?
Unsere Aufzählung beruht auf einen 200m Radius, um die betroffenen Gebäude herum. Die genannten Straßen fallen teilweise nicht vollständig in den Radius von 200m. Ihr Schutzabstand kann je nach Feuerwerkskörper eventuell geringer gewählt werden.
- Um die Martin-Luther-Kirche (Betroffen können demnach sein: Am Hüttenberg, Am Okerufer, Bahnhofstraße, Eichenweg, Harzburger Straße, Höhlenweg, Hüttenstraße, Reichenstraße, Talstraße, Wehrdamm. sowie Bürgerpark)
- Um die Sankt-Konrad-Kirche (Betroffen können demnach sein: Am Stadtpark, Am Kutscherweg, Blumenstraße, Hahnenbergstraße, Im Winkel, Kirchhofstraße, Luergasse, Nelkenweg, Privatstraße, Rosenstraße, St.-Konrad-Straße, Talstraße, sowie Teile des Stadtparks)
Bin ich Schuldfrei, wenn ein Feuerwerkskörper außerhalb der Schutzradien ein Gebäude in Brand setzt?
Nein, Sie sind grundsätzlich für alle von Ihnen gezündeten Feuerwerkskörper verantwortlich und haftbar.
Welche Strafe kann bei Nichtbeachtung auf mich zukommen?
Das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von oben genannten Gebäuden kann eine Geldbuße bis zu 50000€ nach sich ziehen. Sollte es zu einem Schaden durch einen von Ihnen gezündeten Feuerwerkskörper kommen können weitere Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
Hinweis zur Rechtslage
Die Inhalte dieser Internetseite sind nicht auf Rechtsgültigkeit überprüft und ausschließlich als Hilfestellung für die eigene Einschätzung zu verstehen. Die Feuerwehr Oker übernimmt keine Haftung falls es zu Rechtsansprüchen gegen Sie kommt, obwohl Sie die Tipps dieser Internetseite gefolgt sind.